Ausschreibung eines Wettbewerbes zur Erlangung von künstlerischen Entwürfen für den Kirchenvorplatz Ev. Kirche Oberneuland

 

Allgemeines

Der Senator für Kultur schreibt in Zusammenarbeit mit dem Ortsamtsbeirat Oberneuland einen Wettbewerb aus zur Erlangung von künstlerischen Entwürfen für den Kirchenvorplatz St. Johann Kirche Oberneuland. Eingeladen sind alle professionellen bildenden Künstlerinnen und Künstler aus Bremen und der näheren Umgebung. 

Aufgabe

Oberneuland ist Bremens nobler dörflicher Villenstadtteil mit viel Bürgerengagement, Ehrenamt, Vereinsleben und zahlreichen Parks. Der Name Oberneuland bedeutet so viel wie "über dem neuen Land". Das "neue Land" meint sehr wahrscheinlich das Gebiet des von Holländern im Auftrage des Erzbischofs von Bremen urbar gemachten Hollerlands im heutigen Horn und in der Vahr. Erstmalig urkundlich erwähnt wurde Oberneuland im Jahre 1181. Ab dem 17. Jahrhundert übernahmen Bremer Bürger Grundbesitz in Oberneuland. Seit dem 18. Jh. wurden diese Ländereien häufig zu privaten Parkanlagen umgewandelt und mit Herrenhäusern versehen als Sommersitze genutzt. Dieser Tatsache verdankt Oberneuland heute seine zahlreichen Villen und großen Park- und Gartenanlagen. Beispiele für heute noch erhaltene Anlagen sind u.a. Ichons Park, Muhles Park, Höpkens Ruh, Heinekens Park und das Gut Hodenberg.

Mit der Fertigstellung der Eisenbahn und  des Bahnhofs im Jahre 1874 entwickelte sich das Dorf Ober­neuland zu einem beliebten Ausflugsziel der Bremer. 1888 schlossen sich Oberneuland und Rockwinkel zu einem Dorf zusammen. 1945 wurde Oberneuland nach Bremen eingemeindet.

Der Stadtteil Oberneuland verfügt nicht um einen ausgewiesenen Ortsmittelpunkt. Jedoch hat sich der Bereich um die evangelische Kirche St. Johann zu einem zentralen Punkt des Ortsteils entwickelt. Die Kirche wurde 1270 zum ersten Mal erwähnt. Der heutige neugotische Backsteinbau entstand 1860 und ersetzte als Neubau die ursprüngliche romanische Dorfkirche. Der Platzbereich vor der Kirche wurde in den letzten Jahren neu angelegt.

Die Aufgabe der künstlerischen Gestaltung ist es, dem Vorplatzbereich ein unverwechselbares Zeichen mit Bezug zu Oberneuland zu geben. Es ist den Künstlerinnen und Künstlern überlassen, ob sie sich auf historische Zusammenhänge und Ereignisse beziehen, den Ort als sozialen Mittelpunkt thematisieren oder räumliche, architektonische oder landschaftliche Gegebenheiten aufgreifen. Gewünscht wird eine figürliche / figurative Skulptur bzw. ein Skulpturenensemble. Beachtet werden soll bei der Wahl des Materials, dass dieses im Falle von Graffiti gut zu reinigen bzw. zu restaurieren ist.   

 

Ein Colloquium zur Ausschreibung findet am Montag, den 7. Juni 2010, 18.00 Uhr auf dem Kirchenvorplatz St. Johann, Oberneulander Landstraße /  Rockwinkler Heerstraße statt. Dort wird die Aufgabe gemeinsam mit Mitgliedern des Ortsamtsbeirates, des Bürgervereins, des Heimatvereins und der Kirchgemeinde Oberneuland vorgestellt.   

 

Wettbewerbsleistungen

Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird erwartet:

1.      Ein auch im Detail beurteilbarer künstlerischer Entwurf mit Erläuterungsbericht. Die Idee soll entweder in einem Modell präsentiert werden oder in einer Darstellungsform, die es der Jury ermöglicht, sie künstlerisch zu bewerten.

2.      Ein detaillierter nachprüfbarer Kostenvoranschlag, der Materialkosten, Herstellungskosten, Statik, Aufstellungskosten inkl. Fundament und künstlerisches Honorar enthält. 

 

Die Wettbewerbsleistungen sind einzureichen am Montag, den 13. September 2010 in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr im Gemeindezentrum Evangelische Kirche St. Johann Oberneuland Hohenkampsweg 6, 28355 Bremen.


Preisgeld und Ausführungskosten

Als Preisgeld stehen insgesamt € 6.000 zur Verfügung:
1. Preis € 3.000.-
2. Preis € 2.000.-
3. Preis € 1.000.-

Die Jury hat das Recht, auf der Grundlage der eingereichten Entwürfe die Aufteilung des Preisgeldes neu zu bestimmen.

Die Realisierung des Kunstwerkes inklusive Fundament und Aufstellung sollen € 80.000.- inkl. MWST nicht überschreiten.    


Preisgericht

Die Namen der Preisrichter werden demnächst bekannt gegeben.   


Wettbewerbsrichtlinien

Die Teilnehmer, Jurymitglieder und Vorprüfer erklären sich durch ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeiten des Wettbewerbsverfahrens einschließlich der Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse dürfen nur über den Senator für Kultur, Ref.12, abgegeben werden. Durch ihre Teilnahme verpflichten sich alle am Verfahren Beteiligte auf diese Regelung.


Urheberrecht

Der prämierte Entwurf geht in das unbeschränkte Eigentum des Auslobers über. Das Urheber- und Veröffentlichungsrecht bleibt der Verfasserin bzw. dem Verfasser erhalten.


Rückfragen

Rückfragen sind zu richten an den Senator für Kultur, Referat 12, Frau Pfister

e-mail: rose.pfister@kultur.bremen.de                                      

 

Bremen, den 19. Mai 2010

 

Ausschreibung PDF

Ausführungsplanung Kirchenvorplatz PDF